Kontaktlose Probefahrten sind erlaubt
Positive Informationen für Garagen: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gab grünes Licht für Probefahrten, sofern diese kontaktlos erfolgen.
Automobile Nachdem der Online-Verkauf und die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der Hygienevorgaben trotz der «ausserordentlichen Lage» gestattet ist, bestätigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dem AGVS am 27. März 2020, dass es den Garagen auch erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen Probefahrten für ihre Kundinnen und Kunden anzubieten. Denn gegen kontaktlose Probefahrten unter Verwendung von Schlüsselboxsystemen und der Einhaltung der Hygienevorschriften und Vorsichtsmassnahmen des BAG sei nichts einzuwenden.
Der AGVS rät seinen Garagisten bei diesen kontaktlosen Probefahrten unbedingt, auch die Tipps der Branchenlösung BAZ zu beachten und Fahrzeugschlüssel, Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Gurtschnallen, Touchscreens, Tankdeckel usw. bei der Fahrzeugrücknahme zu desinfizieren. Es empfiehlt sich allenfalls, auch Einmal-Lenkradschoner sowie Schutzmaterial für Sitz und Schalthebel zu verwenden oder den Kundinnen und Kunden Einweghandschuhe abzugeben.
crc