Vorbildlicher Bedenkenträger
Der frühere FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat in der «NZZ» einen beachtenswerten Meinungsbeitrag veröffentlicht. Im Gegensatz zu seinen Parteikollegen im heutigen Bundesrat urteilt der frühere Volkswirtschaftsminister, man könne nicht einfach mit Brüssel über drei untergeordnete Nebenaspekte diskutieren –
nämlich über Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen. Vielmehr dürfe man dieses institutionelle Abkommen nicht unterschreiben, solange die schweizerische Souveränität auf dem Spiel stehe.
Die faktische Unterstellung unseres Landes unter die fremden EU-Richter hält Schneider-Ammann ebenso für inakzeptabel und unwürdig wie die zusätzliche Erweiterung der ohnehin fragwürdigen Guillotineklausel, die er richtigerweise als «Drohinstrument» der EU bezeichnet.
Johann Schneider-Ammann hat realisiert, dass damit nicht nur die Über-nahme von fremden Richtern, sondern auch von fremdem Recht aus Brüssel – und zwar auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden – verbunden wäre. Die EU würde unser Volk, die Stände und das Parlament als Gesetzgeber ersetzen. Das EDA tröstet beschönigend: «Der bilaterale Weg würde mit einer institutionellen Lösung konsolidiert und womöglich ausgeweitet.»
In Wirklichkeit hat die Europäische Union der Schweiz schon vor zehn Jahren mitgeteilt, dass für sie der bilaterale Weg – also Vertragsabschlüsse unter Gleichberechtigten und auf Augenhöhe – zu Ende sei. Die EU verlangte darum ein Rahmenabkommen, um mit ihrem Recht und ihren Richtern über die Schweiz bestimmen zu können. Doch Bundesrat und Parlament haben es damals leider versäumt, hier klar Gegensteuer zu geben.
Erfreulich, dass alt Bundesrat Schneider-Ammann nach seinem Rücktritt aus dem Bundesrat endlich sagen kann, was er denkt und Gegensteuer gibt. Danke!
E gfreuti Wuche.
Christoph Blocher